NEBIDT
Zur Handy Konsole

NEBIDT Technologies GmbH

Allgemeine
Geschäftsbedingungen

Revision 02Stand 8. September 2026

1. Anbieter und Geltungsbereich

Diese AGB gelten für Verträge über die Herstellung und Lieferung individuell gefertigter Bauteile im FDM-/FFF-3D-Druck sowie ausdrücklich vereinbarte Nebenleistungen zwischen der NEBIDT Technologies GmbH, Otto-von-Guericke-Ring 7, 65205 Wiesbaden, Deutschland („NEBIDT“), und ihren Kunden.

Verbraucher ist jede natürliche Person, die überwiegend außerhalb ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Unternehmer ist, wer bei Vertragsschluss in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Abweichende Bedingungen eines Unternehmers gelten nur nach ausdrücklicher Zustimmung von NEBIDT in Textform.

2. Leistungsgegenstand und Fertigungsstandard

Art und Umfang der Leistung ergeben sich aus dem individuellen Angebot und den darin bezeichneten Unterlagen, insbesondere Dateiname, Revisionsstand, Maßeinheit, Material, Farbe, Stückzahl, Ausrichtung, Qualitätsstufe, Nachbearbeitung, Toleranzen, sichtbaren Flächen und Verwendungszweck. Die Online-Kalkulation ist eine unverbindliche Preisindikation und weder Angebot noch technische Freigabe.

NEBIDT schuldet die vereinbarte Beschaffenheit. Eine besondere Eignung, Belastbarkeit, Lebensdauer oder Konformität sowie Prüfberichte, Messprotokolle, Materialnachweise oder Zertifikate werden nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich im Angebot vereinbart sind. Materialdatenblätter beschreiben das Ausgangsmaterial und sind ohne ausdrückliche Vereinbarung keine Zusicherung identischer Eigenschaften des gefertigten Bauteils.

Verfahrensbedingte Merkmale wie sichtbare Schichtlinien, Naht- und Supportstellen, geringfügige Farb-, Maß- und Oberflächenabweichungen sowie richtungsabhängige Eigenschaften sind innerhalb der vereinbarten Beschaffenheit und Toleranzen kein Mangel. Konstruktionsrichtlinien, Toleranztabellen oder Fertigungsstandards werden nur Vertragsbestandteil, wenn das Angebot ausdrücklich auf die jeweilige Fassung verweist.

3. Anfrage, Angebot und Vertragsschluss

Die Übermittlung einer Anfrage über den Konfigurator, per E-Mail oder auf anderem Weg ist unverbindlich. NEBIDT prüft sie technisch und kaufmännisch und darf fehlende Angaben anfordern, Änderungen vorschlagen oder die Bearbeitung ablehnen.

Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein ausdrücklich verbindliches NEBIDT-Angebot innerhalb seiner Gültigkeitsdauer annimmt. Eine abweichende Annahme gilt als neues Angebot des Kunden. Maßgeblich ist die im Angebot bezeichnete Dateiversion; spätere Änderungen können eine erneute Prüfung, Preisänderung und Terminverschiebung erfordern.

NEBIDT fertigt keine Waffen oder wesentlichen Waffenbestandteile und keine Gegenstände, deren Herstellung, Besitz, Verwendung oder Vertrieb rechtswidrig ist. Gleiches gilt bei konkreten Anhaltspunkten für Schutzrechtsverletzungen, die Umgehung von Sicherheitsvorrichtungen oder nicht offengelegte, nicht vertretbare Hochrisikoanwendungen. Wird ein solcher Umstand erst nach Vertragsschluss erkennbar, richten sich Aussetzung, Beendigung und Ersatz bereits entstandener Kosten nach den gesetzlichen Vorschriften.

4. Kundendaten, Konstruktion und Mitwirkung

Der Kunde stellt alle für Prüfung und Herstellung erforderlichen Angaben vollständig und richtig bereit. Dazu gehören insbesondere Einsatzzweck, Belastungen, Umgebungsbedingungen, Toleranzen, Schnittstellen sowie besondere Sicherheits-, Prüf- oder Compliance-Anforderungen.

Soweit NEBIDT keine Entwicklung oder Konstruktionsprüfung ausdrücklich übernommen hat, bleibt der Kunde für die konstruktive Auslegung und die Eignung seiner Vorgaben für den mitgeteilten Einsatz verantwortlich. Prüf- und Hinweispflichten von NEBIDT bleiben unberührt.

Vom Kunden zu vertretende Verzögerungen oder Mehrkosten infolge unvollständiger, fehlerhafter oder verspäteter Angaben können nach vorheriger Information gesondert berechnet werden. Lieferfristen verlängern sich angemessen, solange erforderliche Mitwirkung, Daten oder Freigaben fehlen.

5. Technische Prüfung, Änderungen und Druckfreigabe

Vor der Fertigung prüft der Kunde die im Angebot oder in einer Druckfreigabe dokumentierten Daten, insbesondere Dateiname, Revision, Maßeinheit, Abmessungen, Stückzahl, Material, Farbe, Ausrichtung, sichtbare Flächen, Toleranzen und Annahmen.

NEBIDT darf unerhebliche fertigungsbedingte Anpassungen vornehmen, soweit Funktion und vereinbarte Beschaffenheit nicht beeinträchtigt werden. Änderungen an Geometrie, Dateistruktur oder vereinbarten Eigenschaften bedürfen der Freigabe des Kunden in Textform. Die Fertigung erfolgt anschließend auf Grundlage der freigegebenen Fassung.

Weist NEBIDT auf ein konkretes technisches Risiko oder eine vereinbarte Abweichung hin und beauftragt der Kunde die Fertigung dennoch, wird dieser Umstand Bestandteil der vereinbarten Beschaffenheit. Gegenüber Verbrauchern werden Abweichungen von objektiven Anforderungen vor Vertragsschluss ausdrücklich und gesondert vereinbart.

6. Rechte an Dateien und Inhalten

Der Kunde versichert, über alle für Prüfung, Bearbeitung, Vervielfältigung, Herstellung und Lieferung erforderlichen Rechte an Dateien, Modellen, Zeichnungen, Marken, Logos und Designs zu verfügen. Er räumt NEBIDT die für den konkreten Auftrag erforderlichen, nicht ausschließlichen Nutzungsrechte ein.

NEBIDT darf Aufträge bei konkreten Anhaltspunkten für Rechteverletzungen ablehnen oder bis zur Klärung aussetzen. Verletzt der Kunde schuldhaft Rechte Dritter, stellt er NEBIDT von berechtigten Ansprüchen und erforderlichen Rechtsverteidigungskosten frei. Der Kunde informiert NEBIDT unverzüglich, wenn im Zusammenhang mit dem Auftrag Ansprüche Dritter geltend gemacht werden.

7. Sicherheitsrelevante Anwendungen und Exportkontrolle

Der Kunde muss vor Vertragsschluss auf medizinische Anwendungen, persönliche Schutzausrüstung, Spielzeug und Kinderprodukte, Lebensmittel- oder Trinkwasserkontakt, elektrische Schutzfunktionen, Brandschutz, Fahrzeug-, Luftfahrt- oder Bahnanwendungen, tragende oder lasthebende Teile, Druck- und Gasbehälter sowie Maschinen-Sicherheitsfunktionen hinweisen.

Solche Anwendungen erfordern eine gesonderte Vereinbarung über Anforderungen, Prüfungen, Nachweise, Rückverfolgbarkeit und Freigaben. Ohne diese Vereinbarung gilt das Bauteil nicht als für die Anwendung geprüft oder freigegeben. Zwingende Produktsicherheits- und Haftungspflichten bleiben unberührt.

Die Parteien beachten anwendbare Ausfuhr-, Einfuhr-, Embargo- und Sanktionsvorschriften. Der Kunde stellt die für eine vereinbarte grenzüberschreitende Lieferung erforderlichen Angaben bereit. NEBIDT darf eine Leistung aussetzen oder ablehnen, soweit ihre Durchführung gegen zwingende Vorschriften verstoßen würde.

8. Preise, Umsatzsteuer und Zahlung

Es gelten die Preise des angenommenen Angebots. Verbraucher erhalten Gesamtpreise einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer; Unternehmer können Nettopreise zuzüglich Umsatzsteuer erhalten. Verpackung, Versand, Zoll oder sonstige Zusatzkosten werden im Angebot ausgewiesen. Die Umsatzsteuerbehandlung richtet sich nach Kundentyp, Rechnungs- und Lieferland.

Zahlungsziel und zugelassene Zahlungsmittel ergeben sich aus dem Angebot. Bei Verzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Werden nach Vertragsschluss Tatsachen erkennbar, die den Zahlungsanspruch gefährden, stehen NEBIDT die gesetzlichen Rechte zu, insbesondere noch ausstehende Leistungen von einer angemessenen Vorauszahlung oder Sicherheit abhängig zu machen.

9. Lieferzeit, Teillieferung, Versand und Gefahrübergang

Lieferzeiten beginnen nach Vertragsschluss, Klärung aller technischen Fragen, Eingang erforderlicher Dateien und Freigaben sowie einer vereinbarten Vorauszahlung. Sie sind nur verbindlich, wenn das Angebot sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.

Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind und keine unangemessenen zusätzlichen Kosten verursachen. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Regeln zum Gefahrübergang. Gegenüber Unternehmern geht die Gefahr bei einem Versendungskauf mit Übergabe an das Transportunternehmen über.

Nicht beherrschbare Leistungshindernisse verlängern Fristen um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Wiederanlaufzeit. NEBIDT informiert den Kunden unverzüglich. Gesetzliche Kündigungs- und Rücktrittsrechte bleiben unberührt.

10. Prüfung, Abnahme und Reklamation

Ist ein Muster, Erstmuster, Prüfbericht oder eine Freigabe vereinbart, beginnt die Serienfertigung erst nach dokumentierter Freigabe. Bei einer rechtlich als Werkleistung einzuordnenden Leistung gelten für die Abnahme die gesetzlichen Vorschriften. Kaufleute bleiben zur Untersuchung und Mängelanzeige nach § 377 HGB verpflichtet.

Bei einer Reklamation beschreibt der Kunde die Abweichung nachvollziehbar und stellt, soweit erforderlich und zumutbar, Fotos, Messwerte, Angaben zum Messmittel, Einbau- und Nutzungsbedingungen sowie die betroffenen Bauteile zur Prüfung bereit. Gesetzliche Rechte und Beweislastregeln werden dadurch nicht eingeschränkt.

11. Eigentumsvorbehalt

Gegenüber Verbrauchern bleibt die Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum von NEBIDT. Gegenüber Unternehmern gilt dies bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag.

12. Mängelrechte, Material- und Umwelteinflüsse

Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Maßgeblich sind die vereinbarten Spezifikationen und freigegebenen Unterlagen. Kein Mangel liegt vor, soweit eine Abweichung auf einer freigegebenen Datei, einer ausdrücklich vorgegebenen ungeeigneten Konstruktion oder einer Nutzung außerhalb des mitgeteilten und vereinbarten Verwendungszwecks beruht und NEBIDT seine Prüf- und Hinweispflichten erfüllt hat.

Mängelrechte werden nicht eingeschränkt, soweit ein Mangel bereits bei Gefahrübergang vorlag. Schäden oder Veränderungen, die nach Gefahrübergang durch unsachgemäße Lagerung, Montage, Nachbearbeitung oder Verwendung oder durch nicht vereinbarte Einwirkungen wie Temperatur, UV-Strahlung, Feuchtigkeit, Chemikalien oder Dauerlast entstehen, begründen dagegen keine Mängelrechte.

Garantien bestehen nur, wenn sie ausdrücklich als solche in Textform erklärt werden.

13. Haftung

NEBIDT haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, im Umfang einer Garantie und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen. Die Regelung gilt entsprechend für gesetzliche Vertreter, Mitarbeitende und Erfüllungsgehilfen.

14. Vertraulichkeit, Auftragsdaten und Fertigungspartner

NEBIDT behandelt nicht öffentliche technische Unterlagen und CAD-Dateien vertraulich und verwendet sie nur für Vertragsanbahnung und -durchführung, gesetzliche Pflichten sowie die Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen.

NEBIDT darf geeignete Fertigungs- oder Dienstleistungspartner einsetzen und ihnen die für den Auftrag erforderlichen Informationen zugänglich machen. NEBIDT verpflichtet diese Partner angemessen zu Vertraulichkeit und Datenschutz und bleibt gegenüber dem Kunden für die vertragsgemäße Leistung verantwortlich. Eine vereinbarte besondere Geheimhaltungsstufe oder Beschränkung auf Eigenfertigung bleibt maßgeblich.

Fotos, Darstellungen oder technische Angaben zu Kundenbauteilen verwendet NEBIDT nur nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung als Referenz. Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach den Datenschutzhinweisen auf nebidt.de.

15. Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich das gesetzliche Widerrufsrecht zu. Eine gesonderte Widerrufsbelehrung und, soweit erforderlich, ein Musterformular werden bereitgestellt.

Das Widerrufsrecht besteht insbesondere nicht bei Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl des Verbrauchers maßgeblich ist oder die eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind. Ob die Ausnahme greift, wird für den konkreten Auftrag beurteilt. Mängelrechte bleiben unberührt.

16. Verbraucherstreitbeilegung

NEBIDT ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

17. Recht, Gerichtsstand und Vertragssprache

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Verbrauchern bleibt der Schutz zwingender Vorschriften ihres gewöhnlichen Aufenthalts erhalten. Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist Wiesbaden Gerichtsstand; gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

Vertragssprache ist Deutsch. Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder in der Auftragsbestätigung gehen diesen AGB vor.

Handy KonsoleImpressumDatenschutzKontakt